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Stef. Autor: 80.219.213.32
| Veröffentlicht am Samstag, 11. September 2004 - 16:29 Uhr: | |
Hallo, ich bin's mal wieder... Ich muss meine Speedy bei den "Offiziellen" vorbeibringen (in Deuschland als TÜV bekannt). Bei uns in der Schweiz ist das ein anderer Verein, hat aber eine ähnliche Funktion. Nun habe ich da eine kleine Frage: Bei meiner T300 Speed Triple ist eine Gabelbrücke von MFW montiert, aber zu diesem Teil habe ich vermutlich nicht die richtigen Papiere. Als ich beim Importeur von MFW in der Schweiz nachgefragt habe, hat der mir erklährt, dass ich eine Bescheinigung vom Importeur brauche, in dieser noch einige Fahrzeugdaten (Seriennummer; Typ; etc.) eingetagen werden muss. Und so ein Dokument kostet natürlich auch noch ordentlich Asche (speziell in der CH). Im WWW habe ich aber eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" vom Kraftfahrt-Bundesamt; D-24932 Flensburg gefunden! (In Flenburg gibt es also doch noch mehr als nur Punkte!! ) Was mich Interessiert ist, ob in Deutschland eine solche ABE ausreichend ist, oder noch weitere Dokomente erforderlich sind. Und vielleicht weiss jemand ob ein solches ABE in der Schweiz auch Gültigkeit hat, oder weitere Dokumente erforderlich sind?? Vielen Dank für eure Tipp's Stef. |
   
Jochen ! Autor: 80.141.59.234
| Veröffentlicht am Samstag, 11. September 2004 - 17:02 Uhr: | |
Hi ! Normalerweise reicht die ABE aus. Letztlich hängt dies in der Schweiz aber anscheinend auch vom guten Willen des Prüfers ab. In D geht das in jedem Falle. ALternativ kannst Du Dich auch an die Firma MFW (Mechanische Fertigungen Wolf) wenden. Tel.: 0049-7665-930200 Die schicken Dir gegen 5 Euro plus Porto die passenden Papiere zu. Gruss, Jochen ! |
   
Stef. Autor: 80.219.213.32
| Veröffentlicht am Samstag, 11. September 2004 - 18:26 Uhr: | |
Hallo Jochen, vielen Dank für Deine Info!! Da werde ich mal bei den "Offiziellen" anrufen und mich erkundigen. Aber auch 5 Euro plus Porto ist ein fairer Preis. Das selbe bei uns kostet 25 Schweizer Fränkli plus Porto (und das ganze nur per Nachnahme; teures Porto!!) schönes Wochenende euch allen! Stef. |
   
Stef. Autor: 80.219.213.32
| Veröffentlicht am Samstag, 11. September 2004 - 19:46 Uhr: | |
Ähhh noch ne andere Frage Ich habe mal diese ABE gelesen (9 Seiten; 3 Seiten vom Kraftfahrt-Bundesamt, 6 Seiten vom TÜV inkl. 1 Seite Zeichnung von MFW) alles ABE-Nr.: 90679, Nachtrag 01. Bei dem TÜV Dokument ist eine Tabelle mit div. Motorrädern und Typen aufgelistet unter anderen auch die Triumph Speed Tripe. An dieser Stelle wird noch eine ABE-Nr. G 677 erwähnt. Jetzt weiss ich aber nicht ob ich für meine Speed Triple das ABE-Nr. G 677 brauche oder dieses ABE 90679 ausreicht. Das ganze ist ja noch komplizierter als die Geschichte mit eueren DIN Nummern Kann mir das einer noch erklären?!? Gruss Stef. |
   
Jochen ! Autor: 80.141.61.210
| Veröffentlicht am Sonntag, 12. September 2004 - 10:52 Uhr: | |
Kannst Du mal den Link zu diesem Dokument posten ? Vielleicht wird ja hier jemand schlau daraus wenn man es auch lesen kann. Ich meine, die Gabelbrücke hätte nur eine kurze Kennung eingeschlagen, mehr nicht. Auf diese müsste sich ja dann im Dokument bezogen werden. Gruss, Jochen ! |
   
Stef. Autor: 217.162.145.34
| Veröffentlicht am Sonntag, 12. September 2004 - 15:54 Uhr: | |
Hallo, wie auf dieser Tabelle vom TÜV zu lesen ist, hat meine Speedy eine Gabelbrücke von MFW Typ: GT1. Was mich Interessieren würde, für die T300 Speed Triple ist noch eine weitere ABE-Nr.: G 677 aufgelistet. Brauche ich diese auch noch, oder nicht?? Fragen über Fragen... Vielleicht kann mir da jemand der sich mit dem TÜV oder den Offiziellen aus Flensburg auskennt, weiterhelfen. Aber für einen Eidgenossen aus den Bergen ist das zum Beste Grüsse und viel Spass bei der Lektüre... http://www.motacc.com/pages/ch/deutsch/downloads/Downloads.html Stef. |
   
Jochen ! Autor: 80.141.42.14
| Veröffentlicht am Montag, 13. September 2004 - 07:50 Uhr: | |
Moin ! Die Stempelung Gabelbrücke Triumph Typ 1 ist ja vorne an der Gabelbrücke eingeschlagen. Wenn Du vor dem Töff stehst auf der linken Seite der Stirnfläche. Die Genehmigung 677 entspricht der Nummer der Registrierung als Europäische Betriebserlaubniss. Die sollte dann auch bei Deinem Prüfer Anerkennung finden. Druck Dir den Zettel zu Hause aus und spare Porto. Mehr braucht es normalerweise nicht. Gruss, Jochen ! |
   
Stef. Autor: 80.218.85.241
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 20:36 Uhr: | |
Tag auch!! Das heisst, dass ich diese Genehmigung (G 677) auch noch brauche. Das Problem ist aber, dass ich nur die "ABE" von diesem Link habe, aber keine G 677! Hat jemand so ein Ding herumliegen, oder weiss wo man es im www finden kann. Weil sonst muss ich das edle Dokument beim Importeur bestellen. Gruss Stef. |
   
Stef. Autor: 80.218.85.241
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 20:50 Uhr: | |
Sorry Nachtrag: Oder reicht es dem Prüfer auch, wenn diese G 677 auf dieser Tabelle aufgeführt ist? Oder ist diese G 677 noch ein weiteres Dokument dass man haben sollte?? Naja, ich bin in diesem ABE Thema wirklich nicht so toll ;o) Gruss zum zweiten Stef. |
   
Jochen ! Autor: 80.141.55.95
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 22:48 Uhr: | |
Hi ! Brauchst Du wohl nicht extra, das Dokument von der Webseite reicht aus. Ansonsten wende dich an einen deutschen TÜV, die könnten Auskunft geben und eine Kopie des Dokumentes schicken. Gruss, Jochen ! |