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Reifenfreigaben


Armin

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Moin,

 

bin durch Frau Nachbarin Dienstag über ein merkwürdiges Thema gestolpert.
Die hat keinen TÜV bekommen, weil die aufgezogenen Conti RA3 auf der 955i eintragungspflichtig sind.
 

Die RA3 habe ich auch drauf. Freigabe dafür habe ich noch auf dem Rechner, aber aktuell gibt
es dieses Dokument auf der HP von Conti nicht. Nur eine Art Prüfunterlage.

 

Hat sich die "Rechtssprechung" beim Thema Reifen geändert?
Bin ich jetzt illegal oder gilt meine Freigabe noch?

 

Griass!
Armin

 

 

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Moin Armin. 

Ist keine neue Rechtsprechung, sondern Gesetzgebung seit 2020 (also erst seit zwei Jahren😅). 

 

Du musst erstmal unterscheiden zwischen Motorrädern mit europäischer Betriebserlaubnis und unseren ganz alten Böcken mit deutscher ABE.

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist für Motorräder mit europäischer Betriebserlaubnis die Reifenfabrikatsbindung abgeschafft worden. Du darfst jedes Fabrikat fahren, Hauptsache, es entspricht von der Größe her den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren.

 

Für Motorräder mit deutscher Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) gilt dies nicht. Grundsätzlich bedarf hier jedes Reifenmodell, das nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Die alten Reifenfreigaben, mit denen wir jahrelang durch die Gegend gefahren sind, gelten nicht länger.

Dafür gibt es nun eben diese von dir gefundenen Prüfunterlagen, die eine Eintragung in die Papiere bei unseren alten Böcken unproblematisch gestalten sollen.

 

Dies gilt für Reifen, die ab 2020 gefertigt wurden. Reifen mit einer DOT aus 2019 oder älter dürfen nach den alten Regelungen zu Ende gefahren werden, maximal aber bis 2025.

 

Da nun aber auch die Prüfvereinigungen festgestellt haben, dass diese Regelung völliger Schwachsinn ist, wurden gemäß einer internen Anweisung diese Regelungen flächendeckend nicht umgesetzt und es wie in der Vergangenheit gehandhabt. 

Ob es natürlich bei einer Kontrolle durch die Rennleitung interessiert, dass die Prüfvereinigungen eine interne Arbeitsanweisung haben, sei mal dahingestellt.

 

Aber zurück zur Fragestellung: Soweit ich weiß, hat eine 955 u. U. eine europäische Betriebserlaubnis.

Dementsprechend kann es sein, dass eine Reifenbindung für die Maschine deiner Bekannten nicht existent ist. Sie darf dann alle Reifenfabrikate fahren, die den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Größen entsprechen. Sollte keine europäische Betriebserlaubnis vorliegen, gilt das zuvor Gesagte.

 

Es müsste hier im vorliegenden Fall also eine Größenabweichung vorliegen oder keine europäische Betriebserlaubnis fürs Mopped bestehen, damit der TÜV das Bestehen der Hauptuntersuchung versagen kann.

 

Gruß 

Nils 

 

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Am 25.3.2022 um 07:14 schrieb Nils:

Soweit ich weiß, hat eine 955 u. U. eine europäische Betriebserlaubnis.

 

Leider nein.... Haben die T5 wohl erst ab 2002, für die gäbe es auch eine Freigabe von Conti.

 

Am Dienstag versucht Frau Nachbarin die Reifenbindung austragen zu lassen...

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vor 7 Minuten schrieb Armin:

 

Leider nein.... Haben die T5 wohl erst ab 2002, für die gäbe es auch eine Freigabe von Conti.

 

Am Dienstag versucht Frau Nachbarin die Reifenbindung austragen zu lassen...

Das meinte ich mit u. U. 😉

Dann hat sie eine frühe. Macht leider Scherereien, wenn nicht zumindest eine alte Freigabe vorliegt. 

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vor 13 Stunden schrieb Nils:

Dann hat sie eine frühe.

 

Ja, meine alte...... :biggrin:

 

P1010598.jpg

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Hallo Armin, hatte das gleiche Problem mit meiner 2001er Speedy. Lösung (abgesehen von einem Reifen mit DOT2019 und älter) ist eine Einzelabnahme. Dabei hilft dann die "Bereifungsempfehlung" des Herstellers. Erfreulicherweise z.B. von Bridgestone auch für 190/55 erhältlich.

Gruß

Thomas

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Die Sache wird nicht einfacher...

 

Beim heutigen Termin bei einem anderen Prüfer hat sie die Plakette anstandslos bekommen.
Aussage des Prüfers: Sie kann jeden Reifen fahren, solange er den im Schein angegeben Größen entspricht.

Jetzt weiss ich auch nicht mehr... :confused:

 

Was fährt den das Forum aktuell? Mit oder ohne Freigabe?

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Am 25.3.2022 um 07:14 schrieb Nils:

 

😅

Da nun aber auch die Prüfvereinigungen festgestellt haben, dass diese Regelung völliger Schwachsinn ist, wurden gemäß einer internen Anweisung diese Regelungen flächendeckend nicht umgesetzt und es wie in der Vergangenheit gehandhabt. 

Ob es natürlich bei einer Kontrolle durch die Rennleitung interessiert, dass die Prüfvereinigungen eine interne Arbeitsanweisung haben, sei mal dahingestellt.

 

 

Da der Gesetzgeber selbst schon erkannt hat, dass hier Nachbesserungsbedarf besteht, handhaben manche Prüforganisationen es mittlerweile so, wie von dir beschrieben. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Regelungen für Motorräder mit deutscher Allgemeiner Betriebserlaubnis denen solche mit europäischer Betriebserlaubnis gleichgestellt werden - ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit auch für unsere Motorräder die Reifenfabrikatsbindung (nicht die Größenbindung!) entfallen wird.

Jedoch ist die Gesetzgebung bekanntermaßen nicht besonders schnell.

 

 

P. S.: Mein Prüfer sagte mir konsterniert, dass er bezüglich Reifen ausschließlich nur noch die Profiltiefe betrachtet....

 

Das heißt aber natürlich nicht, dass seine Arbeitsweise korrekt ist. 

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Moin zusammen,

da lässt sich auch noch weiter differenzieren. Neben Profiltiefe sind die Reifen ja auch noch auf mögliche Rissbildung oder sonstige relevante Beschädigungen zu prüfen. Aber folgende kleine Geschichte: ich musste kürzlich wegen eines Sonderlenkers zur §21 Abnahme (nicht mit der Speedy). Da hat der immer korrekte Prüfer plötzlich den Hinterreifen (über 20 Jahre alt, aber mit deutlich Profil und ohne Beschädigung und vermutlich kaum noch Haftung) bemängelt. Der sei zu breit (obwohl er seinerzeit durch TÜV 1997? ordnungsgemäß eingetragen wurde), die vorgeschriebenen Abstände zur Schwinge seien zu gering 😞 Genau mit dem Reifen ist das Mopped aber beim selben Prüfer die letzten 20 Jahre mängelfrei durch jegliche "normale" Prüfung gekommen. Wenn die Prüfer ordentlich ausgebildet wurden und ihren Beruf ernst nehmen, kennen die ihre Checklisten (das nennt sich wohl Qualitätssicherung) und davon gibt es offenbar verschiedene, je nach Prüfverfahren halt. Als er dann ausgiebig meine Traum LM fotografierte habe ich mich zunächst gefreut und gedacht, er findet so ein Schmuckstück auch super. Dem war aber nicht nur so, das dient mittlerweile auch der Dokumentation bei §21.

Der Speedy habe ich noch passende DOT aufziehen lassen und hoffe sicherlich nicht alleine, dass diese alten Reifenfabrikatsbindungseintragungsregelungen (was für ein Wort 😉 irgendwann wieder ein Ende haben.

Wünsche allen technisch einwandfreie Moppeds

 

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  • 4 Wochen später...

Tach auch,

 

Es gibt auch TÜVler, welche bei einem 45PS Einzylinder, welcher mit max 160km/h bescheinigt ist, unglaubliches vermuten.

Der Anbau einer Halbschale, in deren Papieren vermerkt wurde, dass sich die Höchstgeschwindigkeit je nach Motorrad um PLUS oder MINUS 10km verändern kann,

führte zur Verweigerung der Abnahme.

Die neuen Reifen mit Index Q (max. 160km/h) wären falsch und ich müsste auf Index R (max. 170km/h) umrüsten...

 

Ein Ingenieurskollege drei Ortschaften weiter befand das am selben Tag anders und trug die Halbschale ohne Murren ein.

Die doppelte Prüfung war ärgerlich, aber günstiger, als on top noch einen neuen Satz Pneus für eine Geschwindigkeit, welches dieses Mopped nie sah.

 

Was mich lehrte, dass TÜV etc. zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, aber en Detail doch sehr dehnbar sein kann.

Letzte Gewissheit wird wohl nur ein Richter schaffen können. Wobei das niemand braucht und ich keinem wünsche.

 

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vor 4 Stunden schrieb gmed:

 

Letzte Gewissheit wird wohl nur ein Richter schaffen können. Wobei das niemand braucht und ich keinem wünsche.

 

 

Die letzte Gewissheit entsteht immer durch ein rechtskräftiges Urteil. 😉 Liegt in der Natur der Sache. 

 

In der grundsätzlichen Problematik der derzeit geltenden Regelungen zu zulässigen Reifen ist die Gesetzgebung jedoch eindeutig. Auslegung verbietet sich. Ein Richter kann und wird nicht anders urteilen. 

 

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  • 2 Monate später...

Servus,

 

wenn ich das mit meinem eingeschränkten Horizont richtig interpretiere, bin ich also mit einem nicht in meine Papiere eingetragenen Reifen, bei meiner Sprint 900 von 1997,

ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs? Das heißt bei einem Unfall kann ich ordentlich Probleme bekommen?

 

Die einzige Möglichkeit ist also Eintragung des Reifens in meine Papiere?

 

Mein Reifenhändler meinte die Polizei und der TÜV würden nur die Größe und den Zustand des Reifens prüfen. Was ich bei der letzten TÜV  Prüfung auch bestätigen kann.

 

Wie handhabt ihr das? Hattet ihr schon Problem deswegen?

 

Griass vom Sepp

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Naja,

 

wenn Du keine Markenbindung eingetragen hast, gilt m.E. erst mal was in den Papieren steht.

und da steht bei mir das Gleiche wie auf den Reifen.

Das hat bisher auch noch keinen interessiert. Weder Rennleitung im März und Mai noch den Prüfer.

 

Spannender wird das bei den Oldtimern (im meinem Fall eine BMW aus den 70ern, da sind neue/ aktuelle Reifen drauf, was die Fahrsicherheit deutlich erhöht. Allerdings stehen die nicht im Schein...

 

Was bisher aber auch keinen interessiert hat. Der TÜV PRüfer meinte auf NAchfrage, dass sie gemerkt hätten, was das für ein Quatsch sei und deshalb das nicht weiter verfolgen würden.

Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste man sich das also die modernen Formate eintragen lassen...

 

Grüße,

Alex

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vor 8 Stunden schrieb sepp006:

Wie handhabt ihr das? Hattet ihr schon Problem deswegen?

 

Ich hab noch eine alte Freigabe für den Conti RA3 in petto, die halte ich den Kontrollbehörden hin und
hoffe das Beste...

 

Ich wusste auch nix von dem Blödsinn, bis Frau Nachbarin mit der T5 beim TÜV war.

 

Ich nehm das Wort ungern in den Mund, aber für mich ist das Behördenwillkür, die kein
Mensch nachvollziehen kann.
Plötzlich ist die Freigabe von Conti für den Conti RA3 auf einer T3 nicht mehr gültig?
Versteh das wer will..... :regret:

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