AmperTiger Geschrieben 2. Februar 2009 Geschrieben 2. Februar 2009 Hier nun die frohe Kunde, die Sicherstellungen der Polizei am Sudelfeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in 2007 waren laut 2. Instanz VG München Urteil vom 26.01.2009 NICHT rechtmäßig. Im übrigen wird hier nicht den Rasern das Wort geredet, bestraft wird er mit Fahrverbot, Bußgeld und Punkten, wie im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Allein die Sicherstellung zu Gefahrenabwehr ist unrechtmäßig. die Zeitung MO hat bereits ein Interview mit RA Schaller, der das vor dem Verwaltungsgerichtshof München durch gefochten hat. Quelle: http://www.mo-web.de/index.php?id=348 Zitat RA Schaller: Auch wenn die Polizei mit der Maßnahme das wünschenswerte Ziel verfolgt, Unfälle zu verhindern, so ist sie nicht berechtigt, zusätzlich zum Ordnungswidrigkeitsverfahren eine weitere Repressalie exklusiv gegen Motorradfahrer zu kreieren. Wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, wird aufgrund der bestehenden Rechtslage ohnehin mit einem saftigen Bußgeld belegt, er erhält „Punkte in Flensburg“ und abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung auch noch ein Fahrverbot. Die Wegnahme des Motorrads für mehrere Tage stellt zudem einen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht dar. Ferner werden Motorradfahrer im Vergleich zu sonstigen Verkehrsteilnehmern ungleich behandelt, da bei gleichen Geschwindigkeitsüberschreitungen lediglich Motorräder sichergestellt werden, nicht jedoch Pkw oder andere Kraftfahrzeuge. Grüße Tiger
rainman Geschrieben 2. Februar 2009 Geschrieben 2. Februar 2009 vielen dank für diese interessante info! die frage die sich mir zum thema sicherstellung stellt, ist dass immer wiederkehrende thema der sicherstellung von mopeden bei zu lauter auspuffanlage. ist dies dann rechtens oder ist nur die sicherstellung des "nicht" homologierten endtopfes erlaubt? gruß rainman
AmperTiger Geschrieben 2. Februar 2009 Autor Geschrieben 2. Februar 2009 Die Frage ist wie alle Rechtsfragen nicht so einfach zu beantworten, seit Novellierung der StvZO und Einführung des EU-Rechtes ist es nicht mehr automatisch "Erlöschen der Betriebserlaubnis" wenn ein zu lauter, nicht zugelassener Auspuff montiert wird oder der zugelassene Auspuff manipuliert wird. Ein nicht zugelassener und ein manipulierter Auspuff kosten nach neuem Recht 25 Euro Strafe. keine Punkte mehr, kein Erlöschen BE. Allerdings machen einige Bundesländer noch einen sog. atypischen Fall daraus, um über die Verschlechterung der Abgase und Steigerung der Lautstärke ein Erlöschen der BE konstruieren zu können. Eine Sicherstellung des Auspuffes kann ja nur den Hintergrund haben, über einen TÜV-Ingenieur die Manipulation beweisen zu können. Eine Sicherstellung des ganzen Motorrades halte ich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sowieso für unrechtmäßig. Wenn jetzt aber niemand beweisen muß, dass der Auspuff manipuliert ist, weil der Besitzer (Motorradfahrer) sofort an Ort und Stelle zugibt, den Auspuff manipuliert zu haben, dann fällt der Grund für eine Sicherstellung weg. Es wird wohl auf die 25 Euro Bußgeld rauslaufen und auf eine "Mitteilung über Fahrzeugmängel" dort wird der momentane Zustand des Fzg bemängelt und der Fahrer verpflichtet, dass Fzg in den ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und vorzuzeigen (bei jeder Polizeidienststelle) Markus
rainman Geschrieben 2. Februar 2009 Geschrieben 2. Februar 2009 hallo markus, ungefähr so hätte ich das auch abgeleitet! ich hab ja auch nicht wegen mir gefragt, ... ich kenn da jemanden der wieder jemanden kennt, der sich die nikko-racing 3in1 an seine speedy gebaut hat. zu allem unglück war zusätzlich zum abe-endtopf noch ein racing-endtopf dabei und bei dem kann man von hinten bis zu den auslassventilen durchgucken. andere frage: sehen wir uns eigentlich beim saison-opening vom ritchie? hab nämlich grad gebucht. gruß rainman
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