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Reifenfreigaben


Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Moin,

 

bin durch Frau Nachbarin Dienstag ĂŒber ein merkwĂŒrdiges Thema gestolpert.
Die hat keinen TÜV bekommen, weil die aufgezogenen Conti RA3 auf der 955i eintragungspflichtig sind.
 

Die RA3 habe ich auch drauf. Freigabe dafĂŒr habe ich noch auf dem Rechner, aber aktuell gibt
es dieses Dokument auf der HP von Conti nicht. Nur eine Art PrĂŒfunterlage.

 

Hat sich die "Rechtssprechung" beim Thema Reifen geÀndert?
Bin ich jetzt illegal oder gilt meine Freigabe noch?

 

Griass!
Armin

 

 

Geschrieben

Moin Armin. 

Ist keine neue Rechtsprechung, sondern Gesetzgebung seit 2020 (also erst seit zwei Jahren😅). 

 

Du musst erstmal unterscheiden zwischen MotorrÀdern mit europÀischer Betriebserlaubnis und unseren ganz alten Böcken mit deutscher ABE.

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist fĂŒr MotorrĂ€der mit europĂ€ischer Betriebserlaubnis die Reifenfabrikatsbindung abgeschafft worden. Du darfst jedes Fabrikat fahren, Hauptsache, es entspricht von der GrĂ¶ĂŸe her den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren.

 

FĂŒr MotorrĂ€der mit deutscher Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) gilt dies nicht. GrundsĂ€tzlich bedarf hier jedes Reifenmodell, das nicht in den Fahrzeugpapieren aufgefĂŒhrt ist, einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Die alten Reifenfreigaben, mit denen wir jahrelang durch die Gegend gefahren sind, gelten nicht lĂ€nger.

DafĂŒr gibt es nun eben diese von dir gefundenen PrĂŒfunterlagen, die eine Eintragung in die Papiere bei unseren alten Böcken unproblematisch gestalten sollen.

 

Dies gilt fĂŒr Reifen, die ab 2020 gefertigt wurden. Reifen mit einer DOT aus 2019 oder Ă€lter dĂŒrfen nach den alten Regelungen zu Ende gefahren werden, maximal aber bis 2025.

 

Da nun aber auch die PrĂŒfvereinigungen festgestellt haben, dass diese Regelung völliger Schwachsinn ist, wurden gemĂ€ĂŸ einer internen Anweisung diese Regelungen flĂ€chendeckend nicht umgesetzt und es wie in der Vergangenheit gehandhabt. 

Ob es natĂŒrlich bei einer Kontrolle durch die Rennleitung interessiert, dass die PrĂŒfvereinigungen eine interne Arbeitsanweisung haben, sei mal dahingestellt.

 

Aber zurĂŒck zur Fragestellung: Soweit ich weiß, hat eine 955 u. U. eine europĂ€ische Betriebserlaubnis.

Dementsprechend kann es sein, dass eine Reifenbindung fĂŒr die Maschine deiner Bekannten nicht existent ist. Sie darf dann alle Reifenfabrikate fahren, die den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen GrĂ¶ĂŸen entsprechen. Sollte keine europĂ€ische Betriebserlaubnis vorliegen, gilt das zuvor Gesagte.

 

Es mĂŒsste hier im vorliegenden Fall also eine GrĂ¶ĂŸenabweichung vorliegen oder keine europĂ€ische Betriebserlaubnis fĂŒrs Mopped bestehen, damit der TÜV das Bestehen der Hauptuntersuchung versagen kann.

 

Gruß 

Nils 

 

Geschrieben
Am 25.3.2022 um 07:14 schrieb Nils:

Soweit ich weiß, hat eine 955 u. U. eine europĂ€ische Betriebserlaubnis.

 

Leider nein.... Haben die T5 wohl erst ab 2002, fĂŒr die gĂ€be es auch eine Freigabe von Conti.

 

Am Dienstag versucht Frau Nachbarin die Reifenbindung austragen zu lassen...

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Armin:

 

Leider nein.... Haben die T5 wohl erst ab 2002, fĂŒr die gĂ€be es auch eine Freigabe von Conti.

 

Am Dienstag versucht Frau Nachbarin die Reifenbindung austragen zu lassen...

Das meinte ich mit u. U. 😉

Dann hat sie eine frĂŒhe. Macht leider Scherereien, wenn nicht zumindest eine alte Freigabe vorliegt. 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Nils:

Dann hat sie eine frĂŒhe.

 

Ja, meine alte...... :biggrin:

 

P1010598.jpg

Geschrieben

Hallo Armin, hatte das gleiche Problem mit meiner 2001er Speedy. Lösung (abgesehen von einem Reifen mit DOT2019 und Ă€lter) ist eine Einzelabnahme. Dabei hilft dann die "Bereifungsempfehlung" des Herstellers. Erfreulicherweise z.B. von Bridgestone auch fĂŒr 190/55 erhĂ€ltlich.

Gruß

Thomas

Geschrieben

Die Sache wird nicht einfacher...

 

Beim heutigen Termin bei einem anderen PrĂŒfer hat sie die Plakette anstandslos bekommen.
Aussage des PrĂŒfers: Sie kann jeden Reifen fahren, solange er den im Schein angegeben GrĂ¶ĂŸen entspricht.

Jetzt weiss ich auch nicht mehr... :confused:

 

Was fÀhrt den das Forum aktuell? Mit oder ohne Freigabe?

Geschrieben

 

Am 25.3.2022 um 07:14 schrieb Nils:

 

😅

Da nun aber auch die PrĂŒfvereinigungen festgestellt haben, dass diese Regelung völliger Schwachsinn ist, wurden gemĂ€ĂŸ einer internen Anweisung diese Regelungen flĂ€chendeckend nicht umgesetzt und es wie in der Vergangenheit gehandhabt. 

Ob es natĂŒrlich bei einer Kontrolle durch die Rennleitung interessiert, dass die PrĂŒfvereinigungen eine interne Arbeitsanweisung haben, sei mal dahingestellt.

 

 

Da der Gesetzgeber selbst schon erkannt hat, dass hier Nachbesserungsbedarf besteht, handhaben manche PrĂŒforganisationen es mittlerweile so, wie von dir beschrieben. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Regelungen fĂŒr MotorrĂ€der mit deutscher Allgemeiner Betriebserlaubnis denen solche mit europĂ€ischer Betriebserlaubnis gleichgestellt werden - ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit auch fĂŒr unsere MotorrĂ€der die Reifenfabrikatsbindung (nicht die GrĂ¶ĂŸenbindung!) entfallen wird.

Jedoch ist die Gesetzgebung bekanntermaßen nicht besonders schnell.

 

 

P. S.: Mein PrĂŒfer sagte mir konsterniert, dass er bezĂŒglich Reifen ausschließlich nur noch die Profiltiefe betrachtet....

 

Das heißt aber natĂŒrlich nicht, dass seine Arbeitsweise korrekt ist. 

Geschrieben

Moin zusammen,

da lĂ€sst sich auch noch weiter differenzieren. Neben Profiltiefe sind die Reifen ja auch noch auf mögliche Rissbildung oder sonstige relevante BeschĂ€digungen zu prĂŒfen. Aber folgende kleine Geschichte: ich musste kĂŒrzlich wegen eines Sonderlenkers zur §21 Abnahme (nicht mit der Speedy). Da hat der immer korrekte PrĂŒfer plötzlich den Hinterreifen (ĂŒber 20 Jahre alt, aber mit deutlich Profil und ohne BeschĂ€digung und vermutlich kaum noch Haftung) bemĂ€ngelt. Der sei zu breit (obwohl er seinerzeit durch TÜV 1997? ordnungsgemĂ€ĂŸ eingetragen wurde), die vorgeschriebenen AbstĂ€nde zur Schwinge seien zu gering 😞 Genau mit dem Reifen ist das Mopped aber beim selben PrĂŒfer die letzten 20 Jahre mĂ€ngelfrei durch jegliche "normale" PrĂŒfung gekommen. Wenn die PrĂŒfer ordentlich ausgebildet wurden und ihren Beruf ernst nehmen, kennen die ihre Checklisten (das nennt sich wohl QualitĂ€tssicherung) und davon gibt es offenbar verschiedene, je nach PrĂŒfverfahren halt. Als er dann ausgiebig meine Traum LM fotografierte habe ich mich zunĂ€chst gefreut und gedacht, er findet so ein SchmuckstĂŒck auch super. Dem war aber nicht nur so, das dient mittlerweile auch der Dokumentation bei §21.

Der Speedy habe ich noch passende DOT aufziehen lassen und hoffe sicherlich nicht alleine, dass diese alten Reifenfabrikatsbindungseintragungsregelungen (was fĂŒr ein Wort 😉 irgendwann wieder ein Ende haben.

WĂŒnsche allen technisch einwandfreie Moppeds

 

  • 4 Wochen spĂ€ter...
Geschrieben

Tach auch,

 

Es gibt auch TÜVler, welche bei einem 45PS Einzylinder, welcher mit max 160km/h bescheinigt ist, unglaubliches vermuten.

Der Anbau einer Halbschale, in deren Papieren vermerkt wurde, dass sich die Höchstgeschwindigkeit je nach Motorrad um PLUS oder MINUS 10km verÀndern kann,

fĂŒhrte zur Verweigerung der Abnahme.

Die neuen Reifen mit Index Q (max. 160km/h) wĂ€ren falsch und ich mĂŒsste auf Index R (max. 170km/h) umrĂŒsten...

 

Ein Ingenieurskollege drei Ortschaften weiter befand das am selben Tag anders und trug die Halbschale ohne Murren ein.

Die doppelte PrĂŒfung war Ă€rgerlich, aber gĂŒnstiger, als on top noch einen neuen Satz Pneus fĂŒr eine Geschwindigkeit, welches dieses Mopped nie sah.

 

Was mich lehrte, dass TÜV etc. zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, aber en Detail doch sehr dehnbar sein kann.

Letzte Gewissheit wird wohl nur ein Richter schaffen können. Wobei das niemand braucht und ich keinem wĂŒnsche.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb gmed:

 

Letzte Gewissheit wird wohl nur ein Richter schaffen können. Wobei das niemand braucht und ich keinem wĂŒnsche.

 

 

Die letzte Gewissheit entsteht immer durch ein rechtskrĂ€ftiges Urteil. 😉 Liegt in der Natur der Sache. 

 

In der grundsÀtzlichen Problematik der derzeit geltenden Regelungen zu zulÀssigen Reifen ist die Gesetzgebung jedoch eindeutig. Auslegung verbietet sich. Ein Richter kann und wird nicht anders urteilen. 

 

  • 2 Monate spĂ€ter...
Geschrieben

Servus,

 

wenn ich das mit meinem eingeschrÀnkten Horizont richtig interpretiere, bin ich also mit einem nicht in meine Papiere eingetragenen Reifen, bei meiner Sprint 900 von 1997,

ohne gĂŒltige Betriebserlaubnis unterwegs? Das heißt bei einem Unfall kann ich ordentlich Probleme bekommen?

 

Die einzige Möglichkeit ist also Eintragung des Reifens in meine Papiere?

 

Mein ReifenhĂ€ndler meinte die Polizei und der TÜV wĂŒrden nur die GrĂ¶ĂŸe und den Zustand des Reifens prĂŒfen. Was ich bei der letzten TÜV  PrĂŒfung auch bestĂ€tigen kann.

 

Wie handhabt ihr das? Hattet ihr schon Problem deswegen?

 

Griass vom Sepp

Geschrieben

Naja,

 

wenn Du keine Markenbindung eingetragen hast, gilt m.E. erst mal was in den Papieren steht.

und da steht bei mir das Gleiche wie auf den Reifen.

Das hat bisher auch noch keinen interessiert. Weder Rennleitung im MĂ€rz und Mai noch den PrĂŒfer.

 

Spannender wird das bei den Oldtimern (im meinem Fall eine BMW aus den 70ern, da sind neue/ aktuelle Reifen drauf, was die Fahrsicherheit deutlich erhöht. Allerdings stehen die nicht im Schein...

 

Was bisher aber auch keinen interessiert hat. Der TÜV PRĂŒfer meinte auf NAchfrage, dass sie gemerkt hĂ€tten, was das fĂŒr ein Quatsch sei und deshalb das nicht weiter verfolgen wĂŒrden.

Um auf der sicheren Seite zu sein, mĂŒsste man sich das also die modernen Formate eintragen lassen...

 

GrĂŒĂŸe,

Alex

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb sepp006:

Wie handhabt ihr das? Hattet ihr schon Problem deswegen?

 

Ich hab noch eine alte Freigabe fĂŒr den Conti RA3 in petto, die halte ich den Kontrollbehörden hin und
hoffe das Beste...

 

Ich wusste auch nix von dem Blödsinn, bis Frau Nachbarin mit der T5 beim TÜV war.

 

Ich nehm das Wort ungern in den Mund, aber fĂŒr mich ist das BehördenwillkĂŒr, die kein
Mensch nachvollziehen kann.
Plötzlich ist die Freigabe von Conti fĂŒr den Conti RA3 auf einer T3 nicht mehr gĂŒltig?
Versteh das wer will..... :regret:

Geschrieben

Dann werde ich mir wohl den neuen Reifen eintragen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

Möchte kein Risiko eingehen....aber Spaß macht mir das keinen.

 

Danke fĂŒr Eure Antworten.

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